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Hebebühnen-Bedienerschulung gem. DGUV 308-008 und DGUV 208-019

Die Unfallversicherungen fordern einen Befähigungsnachweis / Bedienerschulung für Hebebühnen.
Diese Bedienerschulung dient als Nachweis, dass der Bediener eine qualifizierte Unterweisung für Hebebühnen erhalten hat.
Grundlage für diesen Kurs ist die DGUV 308-008 und DGUV 208-019.
Hebebühnen-Vermieter oder Unternehmer dürfen Hebebühnen (egal welche Kategorie) nur Personen
überlassen, welche den Befähigkeitsnachweis / Bedienerschulung nach DGUV 308-008 und DGUV 208-019 nachweisen können.

−  Gesetzliche Vorschriften und rechtliche Grundlagen
−  Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen
−  Arbeitsbühnenkategorien
−  Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen
−  Steuerfunktionen u.a. Notsteuerung
−  Allgm. Umgang und Bedienung
−  Arbeitsumfeld z.B. Stromleitung
−  PSAgA nach Stand der Technik
−  Prüfung, um das vermittelte Wissen abzufragen

−  Mindestalter 18 Jahre
−  Nachweis der gesundheitlichen Eignung/Tauglichkeit – festgestellt durch einen Arbeitsmediziner
(empfohlene Arbeitsmedizinische Untersuchung G25 und G41)
−  Körperliche und geistige Eignung im Sinne des § 2 VSG 1.1
−  PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) mit Haltegurt mit Rückhaltesystem
(Eine Leihausrüstung kann nachvorheriger Absprache und gegen Leihgebühr gestellt werden)

Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen

Wir empfehlen den Abschluss einer Kursrücktrittsversicherung für Fort- und Weiterbildungen.
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Bei Fragen rund um die Kursrücktrittsversicherung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Termine

Kurs Veranstaltungsort Zeitraum Freie Plätze Preis Buchung
Hebebühnen-Bedienerschulung gem. DGUV 308-008 und DGUV 208-019 94094 Malching 13. September 2024 - 13. September 2024 0 220,00 € (Ust.-frei)