Die Unfallversicherungen fordern einen Befähigungsnachweis / Bedienerschulung für Hebebühnen.
Diese Bedienerschulung dient als Nachweis, dass der Bediener eine qualifizierte Unterweisung für Hebebühnen erhalten hat.
Grundlage für diesen Kurs ist die DGUV 308-008 und DGUV 208-019.
Hebebühnen-Vermieter oder Unternehmer dürfen Hebebühnen (egal welche Kategorie) nur Personen
überlassen, welche den Befähigkeitsnachweis / Bedienerschulung nach DGUV 308-008 und DGUV 208-019 nachweisen können.
− Gesetzliche Vorschriften und rechtliche Grundlagen
− Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen
− Arbeitsbühnenkategorien
− Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen
− Steuerfunktionen u.a. Notsteuerung
− Allgm. Umgang und Bedienung
− Arbeitsumfeld z.B. Stromleitung
− PSAgA nach Stand der Technik
− Prüfung, um das vermittelte Wissen abzufragen
− Mindestalter 18 Jahre
− Nachweis der gesundheitlichen Eignung/Tauglichkeit – festgestellt durch einen Arbeitsmediziner
(empfohlene Arbeitsmedizinische Untersuchung G25 und G41)
− Körperliche und geistige Eignung im Sinne des § 2 VSG 1.1
− PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) mit Haltegurt mit Rückhaltesystem
(Eine Leihausrüstung kann nachvorheriger Absprache und gegen Leihgebühr gestellt werden)
Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen
Wir empfehlen den Abschluss einer Kursrücktrittsversicherung für Fort- und Weiterbildungen.
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Bei Fragen rund um die Kursrücktrittsversicherung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Kurs | Veranstaltungsort | Zeitraum | Freie Plätze | Preis | Buchung |
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Hebebühnen-Bedienerschulung gem. DGUV 308-008 und DGUV 208-019 | 94094 Malching | 13. September 2024 - 13. September 2024 | 0 | 220,00 € (Ust.-frei) |